Niger

Schutz an erster Stelle

In der Schweiz prüft und beurteilt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Fälle, die den Kinderschutz betreffen. Auch in unseren Projektländern gibt es Behörden, die für diese Fälle zuständig sind und mit denen SOS-Kinderdorf für das Wohl betroffener Kinder zusammenarbeitet.

Auch im Niger brauchen Kinder (hier im Quartier Aéroport 2 in Niamey) eine vertrauensvolle Anlaufstelle, um im Notfall aus der eigenen Familie herausgenommen zu werden.

Im Niger arbeitet SOS-Kinderdorf eng mit dem Ministerium für Frauenförderung und Kinderschutz, der Justiz und den verantwortlichen regionalen Behörden zusammen. Die von SOS-Kinderdorf betreuten Kinder werden vom Staat über die Polizei, die Stadtverwaltungen oder die regionalen Direktionen für Kinderschutz an SOS-Kinderdorf verwiesen. Meldungen über gefährdete Kinder können auch über die von SOS Kinderdorf lancierten Kinderclubs und Kinderschutzkomitees an öffentliche Stellen herangetragen werden. 2021 gab es insgesamt acht Fälle, in Folge derer Kinder schlussendlich in SOS-Kinderdörfern aufgenommen wurden.

Doch wie kommt es in der Praxis zu diesen Entscheiden? Die Kinder werden in den SOS-Kinderdörfern durch Einweisungsbeschlüsse untergebracht, die von den Jugendrichtern in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Frauenförderung und Kinderschutz ausgestellt werden. Gewöhnlich veranlasst in diesem Rahmen der staatliche Sozialdienst eine Sozialuntersuchung, aus der ein Bericht über potenzielle Schutzrisiken für die Kinder der gemeldeten Fälle hervorgeht. Besonders hohe Risiken stellen unter anderem Gesetzesbrüche oder schwerwiegende Krankheiten dar, welche es den Eltern unmöglich machen, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Darauf basierend entscheidet der Jugendrichter, ob das Kind aus der Obhut der Familie genommen wird, um es unter Berücksichtigung des Kindeswohls in einer schützenden
Umgebung, also zum Beispiel in einem SOS-Kinderdorf, unterzubringen. Der Richter stellt den Platzierungsbeschluss aus, durch den alle beteiligten Parteien benachrichtigt werden:
• die Familie des Kindes
• das Kind (inklusive altersgemässer
Vorbereitung)
• das Ministerium
• der Sozialdienst
• die aufnehmende Institution(z.B. SOS-Kinderdorf)

«Aber: Die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie ist immer die letzte Option, da das familiäre Umfeld für die Entwicklung eines Kindes am besten geeignet ist», ergänzt Anouk Zulauf, Verantwortliche Programme bei SOS-Kinderdorf. «Wir sind bemüht, wo dies möglich ist, den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechtzuerhalten und zu pflegen, damit ein Kind bei einer positiven Entwicklung in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann.» Für diese Option muss die Situation neu beurteilt werden. Fällt das Ergebnis dieser Untersuchung positiv aus, wird die Rückkehr in die Familie vom Jugendrichter angeordnet. SOS-Kinderdorf organisiert in diesem Fall die Zusammenführung gemeinsam mit der Familie, dem Kinderschutzdienst und der Justiz.

«So viele schöne Momente»
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